Informationen zur Patientenverfügung
Modellprojekt zur Erstellung von Patientenverfügungen
emäß den Empfehlungen der Bezirksärztekammer soll eine nachhaltige Verbesserung bei der Erstellung von Patientenverfügungen erreicht werden. Grundlage dafür soll die Beratung des Patienten durch den Arzt unter Berücksichtigung von Gesundheitszustand, Anamnese und sozialem Umfeld sein, wobei der Arzt sein medizinisches Wissen einbringt, um den Patienten bei der Formulierung seiner Wertevorstellung zu unterstützen.
→ Qualifizierte und rechtlich abgesicherte Erstellung einer Verfügung durch individuelle und persönliche Formulierungen
Die Patientenverfügung wird in doppelter Ausfertigung erstellt, ein Exemplar erhält der Patient, ein anderes verbleibt in der Arztpraxis.
Gleichzeitig erhält der Patient eine persönliche Kunststoffkarte im Kreditkartenformat für die Brieftasche, aus der hervorgeht, bei welchem Arzt eine Patientenverfügung vorliegt.
Die Erstellung und Beratung bei einer Patientenverfügung umfasst folgende Leistungsinhalte:
++ Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der persönlichen Anamnese und individuelles Ausfüllen der Vordrucke
++ Interpretation der individuellen Aspekte der Patientenangaben, der Kenntnisse aus der Patientenkartei und der Form der Eintragung in die Patientenverfügung
++ Unterschrift des Patienten und des Arztes auf der Verfügung, die für einen Zeitraum von 5 Jahren Gültigkeit haben soll
++ Aushändigen der Kunsstoffkarte im Kreditkartenformat